Juli 2022 – Was kann ich gegen mein schlechtes Arbeitszeugnis tun?
Schon kurz nach Arbeitsbeginn in meinem neuen Job kam es zu Spannungen zwischen mir und meinem Vorgesetzten. Mir wurden diverse Fehler vorgeworfen — meiner Meinung nach zu Unrecht. Schliesslich entschied ich mich zur Kündigung. Als ich am letzten Arbeitstag mein Arbeitszeugnis erhalten habe, musste ich feststellen, dass dieses sehr ungünstig ausfiel und sogar Hinweise auf einzelne negative Ereignisse enthielt. Wie kann ich ein besseres Arbeitszeugnis erwirken?
Grundsatz des Wohlwollens und der Wahrheitspflicht
Grundsätzlich muss das Arbeitszeugnis wohlwollend ausfallen. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Arbeitnehmer die Stellensuche und somit sein berufliches Fortkommen nicht unnötig erschwert wird. Nichtsdestotrotz ist es zulässig, gewisse negative Tatsachen im Arbeitszeugnis aufzuführen, wenn dies für die Gesamtbeurteilung des Arbeitsnehmers wesentlich ist. Es soll dadurch gewährleistet werden, dass sich ein künftiger Arbeitgeber ein möglichst getreues Bild des potentiellen Arbeitnehmers machen kann.
Berichtigung des Arbeitszeugnisses
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sind, sollten Sie in einem ersten Schritt das Gespräch zu Ihrem Arbeitgeber suchen. Dabei ist zu empfehlen, dem Arbeitgeber einen neuen Zeugnistext mit konkreten Formulierungsvorschlägen vorzulegen. Erfahrungsgemäss werden Änderungen im Arbeitszeugnis eher übernommen, wenn dem Arbeitgeber der zusätzliche Aufwand einer Umformulierung abgenommen wird. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Verwendung eines gewissen Wortlauts haben. Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer zu beweisen hat, aufgrund welcher Tatsachen das Zeugnis besser hätte ausfallen müssen.
Sollten sich Ihre Anstrengungen als fruchtlos erweisen, obschon Sie einen Anspruch auf eine bessere Beurteilung haben, so können Sie bei der Schlichtungsbehörde ein Schlichtungsgesuch mit dem korrigierten Zeugnistext einreichen. Im Schlichtungsverfahren wird versucht, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Wenn dieser Versuch misslingt, erhalten Sie eine Klagebewilligung, mit der Sie Ihren Anspruch auf Änderung des Arbeitszeugnisses vor dem Arbeitsgericht klageweise geltend machen können.
Alternative: Einholen einer Arbeitsbestätigung
Können Sie nicht beweisen, dass die Beurteilung im Arbeitszeugnis besser hätte ausfallen müssen, so steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine sogenannte Arbeitsbestätigung zu verlangen. Eine Arbeitsbestätigung gibt in knapper Form Auskunft über die ausgeübte Funktion und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, nicht jedoch über Ihre Leistung und Ihr Verhalten. Hier gilt es zu bedenken, dass die Arbeitsbestätigung in der Praxis als starkes Indiz dafür gilt, dass das Arbeitszeugnis negativ ausgefallen ist und sich der Arbeitnehmer deshalb dazu gezwungen sah, auf die wenig aussagekräftige Arbeitsbestätigung ausweichen zu müssen.
Kurzantwort: Unterbreiten Sie Ihrem Arbeitgeber einen konkreten Gegenvorschlag. Falls dies nichts nützt, reichen Sie bei der Schlichtungsbehörde Arbeit ein Schlichtungsgesuch ein. Alternativ können Sie vom Arbeitgeber auch eine einfache Arbeitsbestätigung verlangen.